Studienverlauf

Eine abgestimmte Integration von Theorie und Praxis prägt Ihren Studienverlauf, der bei einer Gesamtdauer von drei Jahren alternierende Phasen des Vollzeitstudiums (Mitte April bis Mitte November) und berufspraktischer Tätigkeit (Mitte November bis Mitte April) - jeweils mit zwischenzeitlichen Urlaubsmöglichkeiten - vorsieht.

Der Zeitraum des Studiums wird in Vorlesungszeit und Berufspraxis getrennt (siehe Semesterzeiten).

Die Vorlesungen und Prüfungsvorbereitungen werden in kleineren Gruppen von erfahrenen Dozenten aus mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Kanzleien durchgeführt. Der Studienverlauf ist so konzipiert, dass vom ersten Semester an eine abwechslungsreiche parallele Vermittlung der Lerninhalte in den Fächern Prüfungswesen, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Betriebswirtschaftslehre/Volkswirtschaftslehre erfolgt.

Insgesamt beläuft sich der Präsenzunterricht in den Kernfächern auf
(1 UE = 45 Minuten)

Hinzu kommen Unterrichtseinheiten in Skill-Fächern sowie in optionalen Kursen wie z.B. Klausurentechnik oder Fremdsprachen.

Des Weiteren ist es möglich, ausgewählte Vorlesungen aus den Vollzeitbachelorstudiengängen bzw. berufsbegleitenden Studiengängen zu besuchen.

Zum Vergleich: Bei Umrechnung der Master-Unterrichtszeiten in äquivalente Samstage eines Wochenendlehrgangs ergeben sich insgesamt

zusammen also 153 Tage Präsenzunterricht.



1. Semester

Das erste Semester beginnt mit der Vertiefung der Kenntnisse auf den Gebieten Rechnungslegung (Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht, rechtsform- und branchenabhängige Besonderheiten) und Wirtschaftsrecht (BGB, Handelsrecht, Internationales Vertragsrecht und Arbeitsrecht). Da Steuerrecht neben Prüfungswesen einen wesentlichen Schwerpunkt des Studiums bildet, sind im ersten Semester zwei Module Steuerrecht vorgesehen. Steuern I behandelt die Grundlagen der Steuerrechtsordnung und das Verfahrensrecht (AO, FGO) als gemeinschaftliche Basis der Besteuerung sowie die Grundsteuer und Grunderwerbsteuer als kleine Substanz- bzw. Verkehrsteuern. In Steuern II werden die Kenntnisse der Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) vertieft. Steuerliche Systematik wird so von Anfang an vermittelt und es können Auswirkungen der (Ertrag-)Besteuerung auf den Jahresabschluss bereits nach dem ersten Semester analysiert und bewertet werden, ebenso wie Auswirkungen grundsätzlicher rechtlicher Gegebenheiten wie z.B. Leistungsstörungen. Bereits im ersten Semester ist zudem ein optionales Modul „Klausurtechnik“ belegbar, um von Anfang an die effiziente Übertragung der theoretischen Kenntnisse in entsprechende Klausurleistungen zu gewährleisten.

2. Semester

Im zweiten Semester schließt sich an den Einzelabschluss die Konzernrechnungslegung und die Rechnungslegung in besonderen Fällen an. Im Steuerrecht wird die Umsatzsteuer vertieft und werden Kenntnisse des Bewertungsgesetzes und der Erbschaftsteuer vermittelt, auf die im Studienverlauf insbesondere bei Kauf/ Verkauf und Übertragungen von Unternehmen zurückgegriffen wird. Mit Blick auf die wechselseitige Befruchtung von Theorie und Praxis und die Vertiefung anwendungserfahrener Kenntnisse ist die Veranstaltung Prüfung I (Berufsrecht, Grundzüge und Prüfung der Informationstechnologie, Risikomanagement sowie Auftragsannahme und -planung) vor der ersten Rückkehr in die Berufspraxis angesiedelt. Im ersten Modul zur BWL setzen sich die Studierenden vertiefend mit den Problemstellungen der Kosten- und Leistungsrechnung auseinander.

3. Semester

Im dritten Semester widmet sich der Bereich Rechnungslegung der eingehenden Betrachtung der IFRS. Das Wirtschaftsrecht (Recht II) ist ausschließlich der Vertiefung der Kenntnisse des Gesellschaftsrechts gewidmet. Die Kompetenzerweiterung findet im Fachgebiet BWL hinsichtlich der Planung und Kontrolle von Investition und Finanzierung statt. Im Modul Steuern IV folgt auf Basis des Ertragsteuerrechts und der handelsrechtlichen Rechnungslegung das Bilanzsteuerrecht. Zudem wird basierend auf den Inhalten von Wirtschaftsrecht und BWL die steuerliche Behandlung von Konzernen einschließlich der Frage der Rechtsformwahl und der Finanzierung aus steuerlicher Sicht betrachtet.

4. Semester

Vor der zweiten Praxisphase werden die Kenntnisse im Bereich Prüfungswesen in der Veranstaltung Prüfung II (Prüfungsdurchführung, Berichterstattung und sonstige gesetzliche und betriebswirtschaftliche Prüfungen) komplettiert. Eine interdisziplinäre Ergänzung stellt insoweit die VWL-Veranstaltung Angewandte Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspolitik und Behavioural Economics/Finance (rationale vs. irrationale Verhaltensweisen in wirtschaftlichen Situationen) dar. Aufbauend auf Recht II stehen im Zentrum der Veranstaltung Recht III Konzernrecht, Umwandlungsrecht und Corporate Governance. Das Modul Steuern V befasst sich vor diesem Hintergrund mit der steuerlichen Behandlung von Unternehmenskauf und -verkauf, Übertragungen und dem Umwandlungssteuerrecht.

5. Semester

Im 5. Semester wird der Bereich „Audit“ auf Basis der nunmehr umfassenden Kenntnisse durch eine eingehende Auseinandersetzung mit der Jahresabschlussanalyse und der Bewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen vervollständigt. Die Steuerrechtskenntnisse erfahren hinsichtlich internationaler Aspekte eine Vertiefung. Zudem wird mit Blick auf die Prüfungsvorbereitung auf das WP-Examen das in den beiden Vorjahren vermittelte Wissen des Steuerrechts bei zwischenzeitlichen Rechtsänderungen auf den aktuellen Stand gebracht und an komplexeren Fallstudien die besondere Klausurtechnik im Steuerrecht optimiert. Das Wirtschaftsrecht setzt sich intensiv mit Insolvenzrecht, Kapitalmarktrecht und Europarecht auseinander, im Mittelpunkt des Moduls BWL III stehen Unternehmensführung/-organisation, Controlling und die betriebswirtschaftliche Seite der Corporate Governance. Die Vermittlung funktionsspezifischer Kompetenzen wird im 5. Semester ergänzt durch die Optimierung berufstypischer Skills wie Selbst-, Team- und Konfliktmanagement, Business Ethics und Genderkompetenz.

Abschluss des Studiums

Den Abschluss des Studiums bildet zum einen die Anwendung der in den Kernfächern erworbenen Kenntnisse zur eigenständigen Lösung interdisziplinärer methodischer Problemstellungen der Angewandten BWL, zum anderen die Master-Arbeit. Hier zeigen Sie Ihre Fähigkeit, in einem vorgegebenen Zeitrahmen ein fachspezifisches Thema wissenschaftlich zu bearbeiten, Lösungen zu entwickeln und zielorientierte Handlungsempfehlungen geben zu können.



Während des gesamten Studienverlaufs steht den Studierenden darüber hinaus die Teilnahme an zahlreichen weiteren optionalen Modulen offen, z.B. zur Optimierung weiterer Skills oder um Fremdsprachenkenntnisse zu erlernen oder auszubauen wie etwa Spanisch (die HSF ist akkreditiertes DELE-Prüfungszentrum), Französisch, Chinesisch, Russisch oder Polnisch.