Zugangsprüfung

Die Zugangsprüfung besteht aus zwei jeweils vierstündigen Klausuren und basiert auf dem Referenzrahmen für die Anerkennung von Studiengängen nach § 8a WPO. Sie dient dem Nachweis bzw. der Sicherstellung einer breiten wirtschaftswissenschaftlichen Grundausbildung, die dem Niveau des wirtschaftlichen Bachelorstudiums entspricht. Aufgrund von hochschuladministrativen Abläufen (z.B. Registrierung, Aufsicht, Korrektur) wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 75€ erhoben. Diese werden bei Antritt des Studiums angerechnet. Weitere Informationen erhalten Sie hier und im Rahmen der Orientierungstage. Bestandene Zugangsprüfungen anderer nach § 8a WPO akkreditierter Hochschulen werden als gleichwertig anerkannt. Über das Ergebnis der mehrmals jährlich stattfindenden Zugangsprüfung werden Sie selbstverständlich zeitnah informiert.

Die nächste Zugangsprüfung: